Mit 26. März 2021 trat die neue Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung in Kraft, welche die Abänderung der Schusszeit für Rehwild in den Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz, Graz, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz und der Südoststeiermark regelt.
Im beigefügten Landesgesetzblatt finden Sie nähere Erläuterungen. Durch die Vorverlegung der Schusszeit soll versucht werden, auf die veränderten klimatischen Bedingungen zu reagieren. Es stellt dies einen Versuch dar, die Land- und Forstwirtschaft frühzeitig durch mögliche Abschüsse zu entlasten und dadurch Schadprävention zu betreiben.
Verordnung über die Änderung der Schusszeiten