Herausforderung Wolf - Eine Grundsatzerklärung des Vorstandes des Landesverbandes der Freien Jäger Steiermark

Seit geraumer Zeit beschäftigt das Auftreten von einzelnen Wölfen aber auch von ganzen Rudeln die Gesellschaft in unserem Land. Trotz des strengen Schutzstatus der Gattung Wolf ermöglicht nun das EU-Recht den Abschuss von „Problemwölfen“ wie dies im Einzelfalle in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol bereits legal praktiziert wird. Nun ist auch das für Bundesland Steiermark ein analoges Regelwerk in Kraft getreten. Das nachfolgende Positionspapier hat die vollständige Transparenz der Entscheidungsgründe der Freien Jäger Steiermark zum Inhalt.

Grundsätzliche Problematik einer Wiedereinbürgerung von Wölfen in Österreich:

 

Während in den aktuellen Herkunftsländern von Wölfen (insbesondere den östlichen Nachbarländern) im Vergleich zu Österreich völlig konträre Natur- und Landschaftsverhältnisse mit großflächigen, oftmals unbewohnten oder nur schwach besiedelten Gebieten vorherrschen ist in unserem Heimatland die Urbanisierung mit großer Geschwindigkeit vorangeschritten. Die heimische Kultur- und Waldlandschaft wird größtenteils land- und forstwirtschaftlich genutzt und stellt einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen dar. Großräumig sind erforderliche Rückzugsflächen für Großraubwild in diesen land- und forstwirtschaftlichen Gebieten nur vereinzelt bis gar nicht vorhanden. Demnach fehlt es grundlegend an nutzbaren Habitaten für den Wolf.

 

Eine Bewirtschaftung von Almgebieten mit Rindern, Schafen und Pferden wird künftig bei gleichzeitiger Anwesenheit von Wölfen keinesfalls mehr friktionslos durchführbar sein. Ebenso scheinen die vielgepriesenen „Herdenschutzmaßnahmen“ aufgrund von Geländebeschaffenheit und -weitläufigkeit als außerordentlich unrealistisch. Als Folge daraus ist eine Verödung, respektive das Zuwachsen von Almflächen unvermeidbar. Ein Beispiel aus dem Schweizer Kanton Graubünden zeigt, dass sich die Zahl der bewirtschafteten Schafalmen in den letzten Jahren mehr als halbiert hat. Alleine durch diese Umstände wird das berufliche Dasein von Landwirten massiv eingeschränkt, was schlussendlich zu einer unvermeidbaren Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führt. 

 

Darüber hinaus werden Flächen sowohl in Tallagen als auch über die Waldgrenze hinausgehend in allen Varianten touristisch genutzt. Daher ist auch davon auszugehen, dass durch die Anwesenheit von Wölfen in der freien Landschaft die Aktivitäten von Naturnutzern beeinträchtigt und in weiterer Folge zu einer negativen Entwicklung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft führen wird. In einigen Regionen werden bereits Touristen in Almgebieten mit Wolfswarnungen konfrontiert. Die aktuellen Reduktionsmaßnahmen in der Schweiz zeigen, wie wenig Herdenschutzmaßnahmen der unkontrollierten Ausbreitung eines hocheffizienten und lernfähigen Großraubtieres entgegenzusetzen haben.

 

Mediale Darstellung der Wolfsproblematik – „Eine Angelegenheit für die gesamte Gesellschaft?“:

 

Die Wiedereinbürgerung von Wölfen wurde über Österreich hinausgehend sowohl von großen Naturweltverbänden als auch von der Europäischen Union selbst gefordert und oftmals mit allen zur Verfügung stehenden Mittel unterstützt. Daher wurde durch diese Thematik eine kaum vergleichbare Polarisierung innerhalb der Gesellschaft hervorgerufen.

 

  • Umweltverbände und Tierschutzorganisationen kämpfen für die Ausbreitung und verurteilen die fallweise Entnahme eines „Problemwolfes“ auf das Schärfste.
  • Die Vertretungen der Landwirte setzen sich unermüdlich für die Interessenswahrung ihrer Mitglieder ein und fordern wirkungsvolle Eingriffsmöglichkeiten bei Auftreten von „Problemwölfen“.
  • Parallel zu den Landwirten organisieren sich zahlreiche Tourismusverbände, um eine zeitnahe Regelung der existierenden Herausforderung zu erwirken.
  • Durch die unterschiedlichen politischen Herangehensweisen in den Bundesländern hinsichtlich effektiver Lösungsansätze wird innerhalb der Bevölkerung eine zusätzliche Verunsicherung provoziert.
  • Letztendlich gerät die Jägerschaft bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt massiv unter Kritik, wenn ein „Problemwolf“ erlegt wurde. Ein einzelner Jäger, welcher sich in der derzeitigen Situation zu einem Abschuss hinreißen lässt, ist sich der medialen Verfolgung keinesfalls sicher.

 

Die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene in Richtung Herabsetzung des Schutzstatus zeigen, dass der dringende Handlungsbedarf langsam erkannt wird. Die Jagd darf hier mit der Lösung einer Situation, die sie nicht herbeigeführt hat, nicht allein gelassen werden.

 

Die Rolle der nationalen Jägerschaft:

 

Die Jagdausübung in Österreich erfolgt zum größten Teil (ca. 90%) von nicht hauptberuflichen Jägerinnen und Jägern, welche in ihrer Freizeit nicht nur ihrer  Passion nachgehen, sondern gleichzeitig die Aufgabe des notwendigen Wildtiermanagement in der Kulturlandschaft übernehmen. Nur ein geringer Anteil der ausübenden Jäger entstammt dem Berufspersonal wie Berufsjäger oder Förster. Ein großes Problem stellt die behördliche Anordnung eines Abschusses bereits vor dessen Realisierung dar, indem der Vollzug nicht selten mit der unbegründeten Kritik an die Jägerschaft verbunden ist. („Die Jäger warten nur darauf, um einen Wolf zu erlegen…“).

 

Resultierende Position des Vorstandes des Verbandes der Freien Jäger Steiermark:

 

  • Wir Jäger deklarieren uns absolut unmissverständlich, dass die Bejagung von Wölfen keinesfalls an eine selbstständige Zuständigkeit und die damit verbundene Verantwortung der Jägerschaft zu übertragen ist.
  • Es ist primär Angelegenheit der Betroffenen (Landwirtschaft, Tourismus, Bevölkerung, etc.) auf die vorherrschende Thematik aufmerksam zu machen und auf dem politischen Wege realisierbare Lösungen einzufordern.
  • Wir lehnen es ab, dass sich Jäger vor allem medial dafür einsetzen, sich für die Erteilung von Abschussgenehmigungen stark zu machen, wodurch daraus resultierend die alleinige Verantwortung dem einzelnen Jäger übertragen werden könnte.
  • Wir positionieren uns dahingehend, dass wir hinsichtlich der Erlegung eines Wolfes nur in Ausnahmefällen und vor allem unter der Voraussetzung gesetzlicher Bestimmungen und insbesondere aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages durch die zuständige Behörde zur Assistenzleistungen und Expertisen bereit erklären.
  • Im Sinne unserer weidgerechten Auftragserfüllung ist es uns absolut kein Bedürfnis einen Wolf zu erlegen.

 

Zusammenfassendes Ergebnis der Beurteilung und Lösungsbegehr:

 

  1. Der Jägerschaft sollte künftig keinesfalls die Verpflichtung auferlegt werden, das Wolfsproblem tunlichst mit vermehrter Jagdausübung zu lösen.
  2. Wenn überhaupt ein derartiger Abschuss eines Wolfes zu erfolgen hat, so hat dies nur im Rahmen der allgemeinen Jagdausübung zu geschehen und darf nur unter absoluter behördlicher Deckung durchgeführt werden.
  3. Unsere äußersten Bedenken sind es, dass die jeweilig betroffenen Geschädigten (Landwirte, Tourismus, etc.) verstärkt die Jägerschaft hinsichtlich verordneter Wolfsabschüsse in die Pflicht nehmen können oder gar darauf verweisen, dass sie ihrer ursprünglich angestrebten Genehmigung nicht mehr zufriedenstellend nachkommen.

 

Für Experten ist eines klar:

Die Wölfe werden nicht nur bleiben, sondern sie werden sich exponentiell vermehren!

 

RegRat Josef Platzer und Ing. Manfred Rohr