Neue Vereinsstatuten

Der Verband der Freien Jäger begeht im Jahr 2019 sein 70jähriges Bestandsjubiläum. Im Laufe dieser Jahre ist die Zeit keineswegs stehengeblieben,

ja im Gegenteil – sie ist mit raschem Tempo vorangeschritten. Die Folge daraus ist, dass auch das Vereinswesen ständigen Änderungen und einer laufenden Bewältigung neuer Anforderungen unterworfen war und ist. Einer Herausforderung der besonderen Art hatte sich unser Verband in Folge der Neuauslegung der Vereins- und Finanzgesetze zu stellen. Dies vor allem, um die derzeit gültigen Freibeträge für Körperschafts- und Umsatzteuer nicht zu überschreiten und dadurch den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren.

Einerseits aus diesem Grunde, jedoch insbesondere zum Zwecke einer erfolgreichen und identischen Vereinsarbeit wurde die Schaffung eines zeitgemäßen und begründeten Regelwerkes für eine kompetente Vereinsführung unerlässlich. Daraus resultierend setzte der Landesschriftführer Oberst RegRat Josef Platzer die derzeitigen Statuten neu auf und verlieh den Grundlagen für eine zeitgemäße Vereinsarbeit einen besonderen Stellenwert. Das neu geschaffene -fast 30seitige- Konvolut wird der Erleichterung der Vereinsarbeit dienlich sein. Dementsprechend werden die vereinsinternen Bearbeitungsvorgänge einem genormten Ablauf unterliegen, wodurch infolge exakter Definition inhaltlicher Bedeutungen allfällige Interpretationsmissstände hintangehalten werden sollen und dadurch Konfliktpotential vermieden werden kann.

Eine weitere einschneidende Änderung betrifft die Umwandlung der bisherigen unselbstständigen Bezirksgruppen in vereinsrechtlich selbstständige Zweigvereine INNERHALB DES LANDESVERBANDES der Freien Jäger Steiermark. In Folge dessen wird es den Zweigvereinen (Bezirksgruppen) ermöglicht, in vielen Angelegenheiten autonome und freie Entscheidungen zu treffen, ohne dabei die Einheit und Geschlossenheit des Landesverbandes der Freien Jäger Steiermark in Frage zu stellen. Ein besonders positiver Aspekt ergibt sich in diesem Zusammenhang daraus, dass jeder einzelne Zweigverein sowie der Hauptverein (Landesverband) den steuerrechtlichen Freibetrag im Gesamtumfang von 100% in Anspruch nehmen kann.

Für die einzelnen Mitglieder ändert sich durch diese Neuerung nichts! Sie bleiben als formale Mitglieder des Zweigvereines unter Berücksichtigung der Mitgliedsdauer und der persönlich erworbenen Rechte selbstverständlich Mitglied des Landesverbandes!

Die Neufassung der Stauten, die Vereinsumstrukturierung sowie die damit in Verbindung stehende steuerrechtliche Förderlichkeit wurde von einem spezialisierten Juristen begleitet, ehe am 25.09.2018 die Beschlussfassung und Approbation der neuen Statuten durch die Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes erfolgte.

Terminvormerkung: Am 22. September 2019 (detaillierte Einladung erfolgt gesondert) findet der Landesverbandstag in Verbindung mit der Festveranstaltung „70 Jahre Verband der Freien Jäger Steiermark“ in Kobenz (Bezirk Murtal) statt. Anlässlich dieses Landesverbandstages erfolgt die formale Bestätigung und Inkraftsetzung der Statuten mittels Abstimmung durch die Vollversammlung.

RegRat Josef Platzer