Erfolgreiche Mitwirkung der Freien Jäger bei der Gestaltung der Landes-Jagdgesetzgebung!

Konstruktives Miteinander….

 

Treffender könnte man die unlängst gefällten Entscheidungen der Landesjägerschaft zu einem sehr heiklen Thema nicht bezeichnen.

Standen noch kürzlich ernsthafte Bestrebungen beziehungsweise Überlegungen im Raum die aktuelle Klasseneinteilung für das Gamswild in Form einer geplanten Jagdgesetznovelle abzuändern.

 

Warum konstruktives Miteinander?

 

Zur Vorgeschichte: Die Klasse I bei den Gamsböcken wurde ab dem Jahr 2014 in zwei Etappen von 7 auf 9 Jahre angehoben. Die Klasse I bei den Gamsgeißen wurde im Jahr 2014 von zehn Jahre auf elf Jahre angehoben. Konkret sollte künftig die Klasse III der Gamsböcke mit zwei vollendeten Lebensjahren enden und der Bock mit drei vollendeten Lebensjahren bereits der Klasse II zugeordnet werden.

Der Verband der Freien Jäger Steiermark positionierte sich hierzu bereits im Frühjahr 2020 mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme, welche im Zuge einer Besprechung in der Landesjägerschaft von den Vorstandsmitgliedern der Freien Jäger an den Herrn Landesjägermeister Baron Franz Mayr-Melnhof-Saurau übergeben wurde. In dem Positionspapier wurden die nicht unwesentlichen Bedenken der Freien Jäger Steiermark mit Nachdruck angeführt. So war es für die Freien Jäger grundsätzlich nicht nachvollziehbar, warum Böcke der Klasse III altersmäßig von drei auf zwei Lebensjahre herabgesetzt werden sollen, jedoch Geißen weiterhin – wie bisher gehandhabt – bis drei erfüllte Lebensjahre zur Klasse III zählen.

 

Eine gewissenhafte Bejagung ist ungeachtet des Geschlechtes immer erforderlich. Die dessen ungeachtet weitaus größeren Bedenken zur vorgesehenen Klassenänderung bei den Gamsböcken waren jedoch jene, dass das Herabsetzen der III-er Klasse auf vollendete zwei Lebensjahre mit Sicherheit für viele Jagdreviere einen erheblichen Werteverlust mit sich gebracht hätte. Zahlreiche Reviere in der Steiermark verfügen auf Grund ihrer flächenmäßigen Größe und ihrem Gebietscharakter über kleinstrukturierte Gamsbestände, welche teilweise über mehrere Reviere verteilt – meist auch nur als Wechselwild –  auftreten. Zudem ist der Anteil der Waldgamsbestände in der Steiermark nicht gering. In diesen Revierstrukturen ist es oftmals der Fall, dass der Regelabschuss des Gamswildes ausschließlich in der Klasse III durchgeführt wird, beziehungsweise die Abschusspläne darauf ausgerichtet werden. Die Erlegung von Gämsen in der I-er Klasse ist meist nur in gewissen Jahresabständen vorgesehen und stellt in den kleinstrukturierten Jagdrevieren – naturbedingt auf Grund der nicht regelmäßigen Sichtbarkeit – eine große Herausforderung dar. Somit fokussiert sich die Bejagung der Gamsbestände oftmals nur auf die Klasse III. Die Freien Jäger Steiermark argumentierten in ihrem Schreiben mit Bestimmtheit, dass eine altersmäßige Herabsenkung der Klasseneinteilung für Gamsböcke der Klasse III für viele kleine Reviere mit Sicherheit einen Qualitätsverlust nach sich gezogen hätte. Es ist hierbei unmissverständlich festzuhalten, dass ein Gamsbock mit drei erfüllten Lebensjahren im Vergleich zu einem Gamsbock mit zwei erfüllten Lebensjahren doch eine andere Wertigkeit darstellt.

 

Letztendlich verfolgte das Positionspapier der Freien Jäger Steiermark auch das erklärte Ziel, die Altersanhebung der I-er Gamsklassen zumindest bei den Böcken wieder auf das ursprüngliche Zielalter von sieben erfüllten Lebensjahren zu senken.

 

 

Den Abschussstatistiken der vergangenen Jagdjahre ist zu entnehmen, dass die Problematik der Altersanhebung bei den Böcken nicht nur in kleinstrukturierten Revieren und in Waldrevieren vorherrscht, sondern dass teilweise auch Großreviere mit zahlenmäßig hohen Gamsbeständen durchaus nicht in der Lage sind, die vorgegebenen Abschusszahlen der I-er Böcke einigermaßen zufriedenstellend zu erfüllen.

 

Die mit zahlreichen Argumenten untermauerten Bedenken der Freien Jäger Steiermark wurden bei einer unlängst abgehaltenen Gamswild-Arbeitssitzung der Landesjägerschaft behandelt. Dabei wurde als abschließendes Ergebnis erzielt, dass die angeführten Bedenken für viele steirische Jägerinnen und Jäger nicht unwesentlich sind. Daher  wurde der Entschluss gefasst, dem Schreiben der Freien Jäger Steiermark insoweit Folge zu leisten, dass die Gamswildklassen derzeit nicht verändert werden. Obwohl es auch wünschenswert gewesen wäre, wenn das Zielalter der I-er Böcke wieder auf die ursprünglichen sieben Lebensjahre reduziert worden wäre, ist der nunmehr aktuelle Ausgang der angedachten Gamswildthematik für die Freien Jäger Steiermark respektive für die gesamte Jägerschaft als großer Erfolg zu werten.

 

Auf diesem Wege darf sich der Vorstand der Freien Jäger Steiermark bei der Landesjägerschaft, insbesondere beim Herrn Landesjägermeister Baron Franz Mayr-Melnhof-Saurau und nicht zuletzt beim Vorsitzenden des Arbeitskreises Gamswild, Herrn DI Dr. Erwin Lick, für das konstruktive Miteinander, für die im Sinne aller Jägerinnen und Jäger gelebte Objektivität und vor allem auch für die dienlichen Arbeitsgespräche, welche durchaus auf Augenhöhe stattfanden, bedanken.

 

Der Verband der Freien Jäger Steiermark blickt sehr positiv gestimmt in die Zukunft. Vor allem dass auch künftig angedachte Vorschläge für Reformen wiederum auf breiter Ebene diskutiert und überlegt werden, damit in Entscheidungsfindungen wieder die Interessen vieler unserer steirischen Jägerinnen und Jäger Berücksichtigung finden können.

 

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

 

Der Vorstand der Freien Jäger Steiermark